Schaffung von ökologisch sinnvollen Flächen

Neuigkeiten 28.06.2022
Wer bauen will, muss Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erbringen. Das ist für uns in der Baubranche keine Neuigkeit. In der Praxis ist jedoch noch nicht sehr weit verbreitet, dass dieser Ausgleich innerhalb der Naturschutz- bzw. baurechtlichen Eingriffsregelung auch in Ökopunkten erbracht werden kann. Dabei werden Ausgleichsmaßnahmen in Ökopunkten berechnet und auf einem Konto gesammelt. Die Ökopunkte können wie eine Währung vom Ökokonto abgebucht und einem Naturschutz- oder baurechtlichen Eingriff zugeordnet werden. Geiger ist seit 2021 vom Bayerischen Landesamt für Umwelt für den Handel mit Ökopunkten zertifiziert.

Ausgleichsmaßnahmen durch Ökopunkte