Sie können uns an diese E-Mail-Adresse ihre E-Rechnungen in den folgenden Formaten senden, die den jeweils aktuell gültigen Spezifikationen der normierenden Grundlagen entsprechen*:
eingangsrechnung@geigergruppe.de
Für folgende Firmen stehen ihnen eigene E-Mail-Adressen für die Zustellung von E-Rechnungen zur Verfügung:
Ernst Marschall GmbH & Co. KG Kies- und Schotterwerke
eingangsrechnung@e-marschall.de
müllerblaustein HolzBauWerke GmbH
eingangsrechnung@muellerblaustein.de
TERRAG GmbH
eingangsrechnung@terrag.de
W. Zimmermann GmbH & Co. KG
eingangsrechnung@zimsi.com
Standard XRechnung 3.0
Weitere Information zu diesem Standard erfahren sie hier: Standard XRechnung 3.0
ZUGFeRD-Format 2.3
Weitere Information zu diesem Standard erfahren sie hier: ZUGFeRD-Format 2.3
Wichtiger Hinweis:
Die Geiger Gruppe behält sich zur Sicherstellung der Prozessqualität beim Empfang und bei der Verarbeitung vor, E-Rechnungsformate, die nicht den genannten Standards entsprechen, über einen automatisierten Abweisungsversand zurückzuweisen.
*Hierzu verweisen wir auf die Richtlinie der EU 2014/55, inhaltlich konform zur CEN-Norm EN16931 für die elektronische Rechnungsstellung, die E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV), den Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) sowie der Mitteilung des BMF vom 15.10.2025 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001:007 DOK 2024/0883282) Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025. Die konformen Formate umfassten nach Stand Dezember 2024 E-Rechnungen nach dem Standard XRechnung 3.0 und nach dem ZUGFeRD-Format 2.3 .