Technische Bauwerke aus mineralischen Ersatzbaustoffen

Geiger bietet Ihnen den Bau von technischen Bauwerken gemäß der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) an und bringt so Kostenersparnis und Nachhaltigkeit in Einklang. Sie haben ein Grundstück, auf dem Sie ein technisches Bauwerk mit mindestens 5.000 m³ Schüttmaterial errichten wollen? Dann sind Sie bei Geiger genau richtig.

Alles aus einer Hand.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung oder ein Angebot.

Bereits seit vielen Jahren errichtet Geiger technische Bauwerke aus Primärrohstoffen und seit 1997 auch aus Ersatzbaustoffen auf Basis des der Mitteilungen M 20 der LAGA. Seit Einführung der Ersatzbaustoff-Verordnung im Jahr 2023 haben sich die rechtlichen Grundlagen für technische Bauwerke aus Ersatzbaustoffen geändert. 

Unsere Leistung rund um Ihr technisches Bauwerk umfasst: 

  • Beratung 

  • Beschaffung / Herstellung der Ersatzbaustoffe 

  • Beprobung und Analysen 

  • Ggf. Bodenverbesserung 

  • Fachgerechter Einbau in Ihr technisches Bauwerk 

  • Übernahme der Haftung gem. Ersatzbaustoffverordnung 

Ihre Vorteile im Überblick

  • Kostenersparnis gegenüber technischen Bauwerken aus Primärrohstoffen 

  • Wirtschaftliche Nivellierung Ihres Grundstücks auf die optimale Höhe für die spätere Bebauung

  • Gesicherte bodenmechanische Eigenschaften der Ersatzbaustoffe im eingebauten Zustand

  • Gewährleistete Umweltverträglichkeit gem. Ersatzbaustoffverordnung 

  • Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben 

  • Reduzierter CO₂-Ausstoß gegenüber der Verwendung von Primärrohstoffen 

  • Schonung natürlicher Ressourcen 

Was sind technische Bauwerke aus Ersatzbaustoffen?

Was sind technische Bauwerke aus Ersatzbaustoffen?

Seit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) im August 2023 sind die Anforderungen an Qualität, Einbau und Überwachung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken bundeseinheitlich festgelegt.  

Ersatzbaustoffe stammen aus Recyclinganlagen oder aus Bodenaushubaktivitäten. 

Die Verwendung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken war bereits zuvor möglich, bedurfte jedoch einer Genehmigung. Diese Genehmigungspflicht wurde mit der EBV durch eine Haftung des Grundstückseigentümers oder eines beauftragten Dritten (z.B. Geiger) aufgehoben.

Je nach Bauweise können Primärrohstoffe (z. B. Kies) durch bestimmte Ersatzbaustoffe ersetzt werden. Auf diese Weise werden bei gesicherten bodenmechanischen Eigenschaften natürliche Rohstoffvorkommen geschont – und das bei niedrigeren Kosten und einem reduzierten CO₂-Ausstoß.

Wo können technische Bauwerke nach EBV errichtet werden?

Die Einsatzzwecke sind vielfältig und umfassen unter anderem:

  • Erhöhung des Baugrunds, z. B. unter Hallen und großen Gebäuden 

  • Erstellung von Dämmen im Straßenbau 

  • Erstellung von Wällen im Erdbau 

  • Erstellung von Dämmen im Bahnbau